News Ladekabel NRGkick KfW // Förderungsmöglichkeiten News

6. April 2023

Förderungsfähig für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine bis zu 900€!

Zu Beginn des Jahres 2023 gab es viele Änderungen hinsichtlich Förderungsmöglichkeiten
für die Ladeinfrastruktur.

Für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine sind nur mehr nicht öffentlich
zugängliche, fix installierte Ladestationen (Standsäulen bzw. Wallboxen) entsprechend einer
von der KPC und dem Umweltministerium freigegeben Produktliste förderungsfähig.

Mobile Wallboxen und intelligente Ladekabel werden seitdem nicht mehr gefördert.

Mit dem NRGkick „Select“ und „Max“ Ladekabel in der Ausführung KfW, ist eine fix zu
installierende Wallbox die allen Förderungsrichtlinien entspricht und daher auch für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine bis zu EUR 900,- bzw. bis zu 30% der Anschaffungs- und Installationskosten förderungsfähig ist!

Eine Beschreibung sowie die Bedingungen für die Förderungsmöglichkeiten inkl. Auflistung
aller förderungsfähigen Ladelösungen sind in den Produktdownloads beim entsprechenden
Artikel zu finden.